HinSchG - Hinweisgeberschutzgesetz
Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen ab spätestens 17.12.2023 gemäß (EU) 2019/1937 Whistleblower-Richtlinie eine interne Meldestelle für Hinweisgeber betreiben. Diese interne Meldestelle kann durch externe Dienstleister betrieben werden, dabei wird in Erwägungsgrund 56 explizit der betriebliche Datenschutzbeauftragte als möglicher Leistungserbringer genannt.
Was sind die Vorteile eines externen Dienstleisters?
- Innerbetrieblich müssen gemäß Gesetzestext andernfalls mehrere Beschäftigte eingesetzt werden, die jeweils über einen Fachkundenachweis verfügen müssen.
- die Identität von Hinweisgebern kann deutlich einfacher geschützt werden, wenn keine hauseigene Infrastruktur (Telefon-Durchwahlen, E-Mail Adressen oder Webseiten) zum Einsatz kommen. Schon die fahrlässige Unterlassung entsprechender Schutzmaßnahmen ist gemäß HinSchG mit Bußgeldern belegt.
Was sind die Vorteile des Datenschutzbeauftragten als Dienstleister?
- Wir sind als Datenschutzbeauftragte bereits zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Wir sind mit den Dokumentation von Prozessen aufgrund unseres üblichen Tätigkeitsbereiches vertraut.
- Wir können bei der nach DS GVO / KDG verpflichtenden Verarbeitungsdokumentation unterstützen.
Warum ist wupp.iT der richtige Dienstleister für die interne Meldestelle?
- Wir verfügen über Entwicklungs-Knowhow für sichere Hinweisgeberportale und können diese im eigenen Haus an gesetzliche Änderungen anpassen. So können Sie Ihr eigenes CI einbringen und das Portal an Ihre Bedürfnisse anpassen.
- Ermöglichen jedem Kunden durch separate Hinweisgeber-Hotline-Rufnummer den gesetzliche vorgeschriebenen telefonischen Kontakt für die Hinweisgeber, ohne dass z.B. der hausinternen IT durch die Anrufe die Identität der Hinweisgeber gekannt wird.
- mehrere Ansprechpartner stehen zur Verfügung, um die gesetzlichen Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.
- für besonders zeitkritische Meldungen steht unsere 24/7 Notfall-Hotline zur Verfügung.
- es werden keine weiteren Dienstleister für Hinweisgeberportale eingesetzt.
- im Portal werden Hinweise auf Plausibilität geprüft und der Bearbeitungsstand dokumentiert, sodass die Meldende Person den Status jederzeit einsehen kann.
Wie kann gemeldet werden?
Telefonisch
Sie erhalten eine eigene Rufnummer die für die Kontaktaufnahme kommuniziert werden kann. Innerhalb der Geschäftszeiten persönlich, außerhalb mit Anrufbeantworter und für dringende Whistleblower Meldungen mit 24/7 Hotline.
Elektronisch per Web
Ihr Portal für Meldungen in Ihrem CI, auf Wunsch auch für anonyme Meldungen und mit Ticketvergabe für Statusmeldung.
Persönlich
Als persönlicher Ansprechpartner stehen wir für Hinweisgeber nach Terminabsprache zur Verfügung.
Was kostet eine interne Meldestelle
Einrichtung:
Wir erheben keine Einrichtungsgebühr! Die Einrichtungskosten sind bereits im Monatspreis enthalten.
Monatsgebühr:
Die monatlichen Kosten richten sich nach der Anzahl Ihrer Mitarbeitenden. Je nach Anzahl sind unterschiedliche Zeitkontingente für die Bearbeitung von Meldungen bereits inkludiert.
Anzahl: 50-149
89,- / Monat zzgl. MwSt (105,91 inkl. MwSt). Hier sind 2 Arbeitsstunden / Jahr inkludiert.
Anzahl: 149-300
129,- / Monat zzgl. MwSt (153,51 inkl. MwSt). Hier sind 5 Arbeitsstunden / Jahr inkludiert.
ab 301 Mitarbeitenden fragen Sie bitte bei uns an, um den Bedarf individuell mit Ihnen zu planen.
Mindestvertraglaufzeit: 12 Monate
Jetzt informieren und interne Meldestelle aktivieren!
0800 - 271 2000
Gesetz zum HinSchG - https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html